Bei Schulversäumnissen muss am Fehltag eine Entschuldigung mit Angabe des Namens und der Klasse (telefonisch, per Mail an 447@schulverwaltung.bremen.de beim Sekretariat) vor Unterrichtsbeginn bzw. bis 08:15 Uhr durch eine:n Erziehungsberechtigte:n erfolgen.
Eine schriftliche Entschuldigung muss nach wiedererscheinen spätestens am dritten Tag unaufgefordert bei dem/der Mentor:in abgegeben werden. Andernfalls gilt das Fernbleiben schulrechtlich als unentschuldigt. Ein ärztliches Attest ist generell notwendig bei Erkrankungen, die länger als eine Schulwoche dauern und an Tagen mit zentralen Prüfungen, hierzu zählen neben Tests auch vereinbarte Vorträge und Referate. An Tagen mit zentralen Prüfungen muss das ärztliche Attest die Prüfungsuntauglichkeit bestätigen.
Erkrankte Schüler:innen dürfen auch nicht an einzelnen bzw. ausgewählten Unterrichtsblöcken teilnehmen, um andere Menschen nicht anzustecken bzw. auch aus Versicherungsgründen.
Anträge auf Beurlaubungen mit mehr als einen Tag sind mindestens zwei Wochen vorher schriftlich an die Schulleitung zu richten. Befreiungen unmittelbar vor und nach den Ferien sind generell nicht zulässig.
Das Mittagessen ist bis 31.07.27 ausgesetzt.
Liebe Eltern, Erziehungsberechtigt und Interessierte an unserer Schule.
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